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Segelschein ArtikelDer Segelschein ist ein Qualifikationsnachweis - vergleichbar mit einem Führerschein - über praktische und theoretische Segelkenntnisse.
Bei Verbandsregatten in Deutschland muss der Schiffsführer über die entsprechende Qualifikation für das entsprechende Revier, im gefahren wird, verfügen. Dies geschieht mit dem vom Deutschen Segler-Verband DSV erteilten Segelschein A für Binnengewässer, dem BR-Schein für einen 3-Seemeilen -Küstenbereich, dem BK-Schein für einen Bereich bis zu 12 Seemeilen sowie Nordsee und Ostsee und schließlich dem C-Schein für die hohe See.
Die vom DSV ausgestellten Scheine sind keine amtlichen Führerscheine. Amtliche Sportbootführerscheine werden nach Geltungsbereich unterteilt in Binnen und See.
Der Sportbootführerschein Binnen, wird für das Führen eines Kleinfahrzeuges auf Seen, Flüssen und Binnenschifffahrtsstraßen benötigt, sofern das Schiff über einen mehr als 3,68 Kilowatt (5 PS) starken Motor verfügt.
Für das Führen eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen und die deutschen Küstengewässer wird der amtliche Sportbootführerschein See benötigt.
Auf dem Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent Voraussetzung zu dem Führen eines Kleinfahrzeuges.
Für einige Gewässer gibt es Sonderregelungen, so wird z.B. auf den Berliner Gewässern für alle Motorfahrzeuge gleich welcher Motorleistung der Sportbootführerschein Binnen benötigt, sowie für Segelfahrzeuge ab 3 m² Segelfläche. Auf anderen Gewässern (wie z.B. der Müritz-Elde-Wasserstraße oder der Peene) hingegen dürfen Charterboote nach entsprechender Einweisung ohne Führerschein benutzt werden.
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